Aktuelles aus dem Kanton Tessin

Im Kanton Tessin bestehen Normalarbeitsverträge, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Detailhandel regeln. Diese Normalarbeitsverträge sind nur anwendbar, sofern in der betreffenden Branche kein allgemein verbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag besteht. Diese Normalarbeitsverträge gelten also nicht für Betriebe, welche dem allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag für die Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche unterstellt sind. Die PKBC stellt den unterstellten Betrieben auf Wunsch entsprechende Bestätigungen aus.