
Organisation
Zur Durchführung des GAV besteht ein paritätisch zusammengesetzter ständiger Ausschuss. Der Ausschuss setzt sich aus maximal 6 Mitgliedern zusammen.
Bis zu 3 Mitglieder sind Vertreter des Arbeitgeberverbandes; bis zu 3 Mitglieder sind Vertreter der Arbeitnehmerverbände (vgl. Art. 40 Abs. 1 GAV).
Aktuelle Zusammensetzung des ständigen Ausschusses:
Arbeitgebervertreter:
Edgar Ehrbar, Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband
Adrian Zumbach, Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband
Harisa Reiz, Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband
Arbeitnehmervertreter:
Juan Gonzalvez, Hotel & Gastro Union
Claudia Stöckli, Syna
Roger Lang, Hotel & Gastro Union