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Organisation

Zur Durchführung des GAV besteht ein paritätisch zusammengesetzter ständiger Ausschuss. Der Ausschuss setzt sich aus maximal 6 Mitgliedern zusammen.

Bis zu 3 Mitglieder sind Vertreter des Arbeitgeberverbandes; bis zu 3 Mitglieder sind Vertreter der Arbeitnehmerverbände (vgl. Art. 40 Abs. 1 GAV).

Aktuelle Zusammensetzung des ständigen Ausschusses:

Arbeitgebervertreter:
Edgar Ehrbar, Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband
Adrian Zumbach, Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband
Harisa Reiz, Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband

Arbeitnehmervertreter:
Juan Gonzalvez, Hotel & Gastro Union
Claudia Stöckli, Syna
Roger Lang, Hotel & Gastro Union