Neues Lohnregulativ für Gastronomiepersonal
Ab dem 1. Februar 2026 gilt ein neues Lohnregulativ für Gastronomiepersonal. Der entsprechende Bundesratsbeschluss regelt die Löhne in der Bäckereibranche und ist bis zum 31. Dezember 2028 gültig. Betriebe sind angehalten, die neuen Vorgaben umzusetzen.
Den vollständigen Bundesratsbeschluss finden Sie hier:
Lohnregulativ für Gastronomiepersonal (ab dem 1. Februar 2026)