Über uns​

Wer wir sind

Unter dem Namen Paritätische Kommission Schweizer Bäcker-Confiseure (pkbc) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des ZGB. Der Zweck des Vereins entspricht den Aufgaben gemäss Art. 40 GAV. Die Paritätische Kommission Schweizer Bäcker-Confiseure besteht aus je drei VertreterInnen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Die Geschäftsstelle wird von der Zloczower&Partner AG geführt. 


Aufgaben und Kompetenzen

Dem ständigen Ausschuss obliegen gemäss Art. 40 Abs. 2-4 GAV  insbesondere nachfolgende Aufgaben:

  • Vollzug und Auslegung des GAV;
  • Durchführung von Kontrollen über die Einhaltung des GAV;
  • Ausfällen von Konventionalstrafen bei Verstössen gegen den GAV;
  • Inkasso und Verwaltung der Vollzugskostenbeiträge und Konventionalstrafen;
  • Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern;
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Arbeitssicherheit.

Der ständige Ausschuss kann Aufgaben an Ausschüsse oder beauftragte Dritte delegieren. Der ständige Ausschuss und dessen Beauftragte sind befugt, die Betriebe zu betreten, erforderliche Unterlagen einzusehen und anzufordern sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu befragen.

Der ständige Ausschuss ist Aufsichts- und Rekursinstanz für Beschlüsse allfälliger Ausschüsse.
Entscheide des ständigen Ausschusses sind abschliessend.


Ihre Ansprechpartner

Zur Durchführung des GAV besteht ein paritätisch zusammengesetzter ständiger Ausschuss. Der Ausschuss setzt sich aus maximal 6 Mitgliedern zusammen. Bis zu 3 Mitglieder sind Vertreter des Arbeitgeberverbandes; bis zu 3 Mitglieder sind Vertreter der Arbeitnehmerverbände (vgl. Art. 40 Abs. 1 GAV).

Aktuelle Zusammensetzung des ständigen Ausschusses:

Arbeitgebervertreter


Arbeitnehmervertreter


Geschäftsstelle PKBC

  • Urs Krattiger
  • Beatrice Schumacher
  • Brigitte Gilomen
  • Kaja Clauss