Lohnbuchkontrollen

Die pkbc kontrolliert, ob sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die Bestimmungen des GAV halten. Diese Überwachung erfolgt primär mittels Lohnbuchkontrollen.

Wer wird kontrolliert

Grundsätzlich kann jeder Betrieb kontrolliert werden, wobei die pkbc verpflichtet ist, eine Mindestanzahl von Kontrollen durchzuführen. Die pkbc beschliesst, welche Betriebe kontrolliert werden.

Die Gründe für eine Kontrolle sind im Normalfall folgende:

  • Systematische Kontrollen (Stichproben)
  • Verdachtskontrollen (Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Behörden etc. melden Hinweis)
  • Meldungen (Stellenantritt Schweizer Arbeitnehmer, Erwerbsaufnahme Flüchtling etc.)

Was wird kontrolliert

Es wird die Unterstellung sowie die Einhaltung der normativen und indirekt-schuldrechtlichen Bestimmungen des GAV geprüft. Dazu gehören zum Beispiel: der schriftliche Arbeitsvertrag, die Einhaltung der Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Arbeitszeit, Ferien- und Feiertagsentschädigung, Nachtzuschläge, Überstundenzuschläge, Ferien, KTG-Versicherung, Unfallversicherung, Vollzugskostenbeiträge.

Ablauf einer Lohnbuchkontrolle:

  1. Kontrollbeschluss pkbc: Betrieb, Kontrollperiode, Kontrollumfang und -inhalt.
  2. Kontrolleur vereinbart Kontrolltermin und bespricht Ablauf der Kontrolle mit dem Betrieb oder dem Treuhänder.
  3. Durchführung der Kontrolle vor Ort oder beim Treuhänder (Betrieb stellt die angeforderten Unterlagen zusammen, Aushändigung von Kopien oder in elektronischer Form an Kontrolleur, Prüfung der Unterlagen und Klärung von Fragen).
  4. Prüfung des Sachverhalts und Berechnung allfälliger Abweichungen durch Kontrolleur. Kontrollergebnis wird in einem Kontrollbericht zuhanden der pkbc festgehalten.
  5. Versand Kontrollbericht an Betrieb zur Stellungnahme.
  6. Einreichung allfälliger Stellungnahme durch Betrieb. Prüfung der Stellungnahme durch pkbc, wobei nur begründete und auf Belege gestützte Einwände berücksichtigt werden können.
  7. Entscheid pkbc gestützt auf Kontrollbericht, Berechnungen und Stellungnahme Betrieb. Bei Verstoss gegen den GAV erfolgt ein Entscheid über die Nachzahlung von Lohnabweichungen und Vollzugskostenbeiträgen, Kostentragung und Konventionalstrafen. Bei keinen Abweichungen vom GAV, Bestätigung der Einhaltung des geprüften Kontrollinhaltes.
  8. Abschluss Verfahren oder Durchsetzung der Ansprüche durch pkbc in Betreibungs- und Gerichtsverfahren, falls der Betrieb dem Entscheid der pkbc nicht nachkommt.