Die Mindestlöhne gemäss den Lohnregulativen zum GAV (nicht zu verwechseln mit den vertraglichen Löhnen) ab 2023 werden je nach Lohnregulativ und Lohnkategorie zwischen CHF 69 und CHF 164 erhöht. Mit dieser Erhöhung wird, unter Würdigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten wie explodierende Energie- und Rohstoffpreise, teilweise die Teuerung berücksichtigt und je nach Stufe Reallohnerhöhung gewährt. Das Lohnregulativ für Gastronomiepersonal wird analog zu den Mindestlöhnen im L-GAV des Schweizer Gastgewerbe angepasst.
Die Betriebe der Bäcker-Confiseriebranche sind verpflichtet, die vertraglichen Löhne ihrer Arbeitnehmenden zu prüfen. Vertragliche Löhne, welche unter den neuen Mindestlöhnen liegen, müssen zwingend erhöht werden. Weitere Erhöhungen sind zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden im Einzelarbeitsvertrag zu verhandeln.